Formel-1-Motorenstrafen 2025: Die Übersicht

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In der Formel 1 wurden die erlaubten Motoren auf mittlerweile nur noch vier Antriebseinheiten beschränkt. Einzelne Elemente der Power-Unit sind teilweise sogar noch mehr eingeschränkt.   Fahrer müssen auch 2025 mit ihren Motorenteilen haushalten

Laut Artikel 28.2 des Sportlichen Reglements sind 2025 erlaubt: vier Verbrennungsmotoren (ICE), vier MGU-Hs, vier MGU-Ks, vier Turbolader sowie zwei Energiespeicher und zwei Steuerelektronik-Einheiten. Außerdem ist auch das Auspuffsystem eingeschränkt. Davon darf man in einer Saison insgesamt acht haben. Sollte ein Fahrer mehr Motorenteile als erlaubt einsetzen, droht ihm nach Artikel 28.3 eine Strafversetzung in der Startaufstellung: zehn Startplätze beim ersten zusätzlichen Element, fünf Startplätze bei jedem weiteren zusätzlichen Element.
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Sollte ein Fahrer bei einem Event mehr als 15 Startplätze Strafe bekommen, muss er von ganz hinten starten. Ein Sammeln von Motorenteilen ist im Übrigen nicht mehr möglich: Sollten bei einem Event zwei gleiche Elemente mit Strafe gewechselt werden, darf nur das zuletzt eingesetzte Bauteil in Zukunft straffrei verwendet werden. Getriebe: Kein Limit mehr Eine Änderung gibt es in Bezug auf das Getriebe, das 2025 keiner Beschränkung mehr unterliegt. In den vergangenen Jahren mussten Fahrer mit fünf Getrieben, die in äußere und innere Elemente aufgeteilt waren, durch die Saison kommen. Allerdings hatte der FIA-Weltrat im Februar entschieden, Artikel 29, in dem die Nutzung des Getriebes reglementiert ist, komplett zu streichen. Begründung: “Die Zuverlässigkeit der aktuellen Konstruktionen macht eine Regelung obsolet.” Somit können die Fahrer nun so viele Getriebe verbraten, wie sie möchten.

 
Formel1.de 

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