Übersicht: Was alles neu ist im Formel-1-Reglement 2024

Übersicht: Was alles neu ist im Formel-1-Reglement 2024

 

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In der Formel-1-Saison 2024 gelten größtenteils die gleichen Spielregeln wie schon 2023. Doch im Detail gibt es einige Änderungen am Sportlichen und am Technischen Reglement der Rennserie.   Formel-1-Start in Brasilien 2023

Basierend auf den am 6. Dezember 2023 durch den Automobil-Weltverband (FIA) veröffentlichten Regelversionen nennen wir in diesem Artikel die wichtigsten Neuerungen und zeigen auf, was 2024 anders sein wird als im Vorjahr. Sportliches Reglement

Einschreibegebühren
Der Weltverband hat die Einschreibegebühren für Konstrukteure erhöht. Das geht aus Anhang 4 des Sportlichen Reglements hervor. Demnach muss jeder Konstrukteur (also jedes Team) eine Basiszahlung von umgerechnet gut 603.000 Euro leisten. 2023 waren es noch rund 566.000 Euro. Hinzu kommt eine variable Summe, je nach erzielten WM-Punkten in der Saison 2023. Und für das Weltmeister-Team gilt ein erhöhter Faktor von umgerechnet rund 7.230 Euro pro Punkt. Das macht im Fall von Red Bull mit 860 Punkten in der Saison 2023 stolze 6,2 Millionen Euro. 2023 lag der Faktor noch bei rund 6.790 Euro pro Punkt. Teurer geworden ist die Einschreibegebühr aber auch für alle anderen Teams, nämlich von gut 5.660 Euro auf rund 6.020 Euro pro WM-Punkt. Damit zahlt Haas als Schlusslicht 2023 mit zwölf Punkten insgesamt rund 675.000 Euro an die FIA. (Hier erfahren, wie hoch die Kosten für den “Formel-1-Führerschein”, die Formel-1-Superlizenz, sind!)
Antriebskomponenten
Zur Formel-1-Saison 2024 wird die Anzahl der zulässigen Antriebskomponenten pro Fahrer weiter reduziert. Laut Artikel 28.2 darf ein Fahrer demnach nur noch drei statt vier Verbrennungsmotoren nutzen, dazu jeweils ebenfalls drei statt vier MGU-H, MGU-K und Turbolader. Die übrigen Komponenten sind gleich beschränkt wie in der Saison 2023. Reifen
2023 hatte die Formel 1 bei zwei Veranstaltungen eine alternative Reifenzuordnung mit elf statt 13 Reifensätzen pro Fahrer und Wochenende ausprobiert. Diese Testreihe wird 2024 nicht fortgeführt, der bisherige Artikel 5.4 ist gestrichen. Es gilt also das Standardkontingent: Pro Fahrer 13 Reifensätze an einem normalen Wochenende, zwölf an einem Sprint-Wochenende. Testfahrten
Bei den Formel-1-Wintertests vor Saisonbeginn 2024 wird die zur Verfügung stehende Fahrzeit um täglich eine halbe Stunde verkürzt. 2023 durften die Teams noch zwischen 10 und 19:30 Uhr Ortszeit testen, 2024 laut Artikel 10.8 e) iii) nur noch bis 19 Uhr Ortszeit. Heißt: Im Vergleich zum Vorjahr fehlen insgesamt eineinhalb Stunden. Bei Testfahren mit bis zu drei Jahre alten Formel-1-Autos dürfen 2024 laut Artikel 10.2 c) und d) nur Komponenten eingesetzt werden, die bei mindestens einem Grand Prix oder bei Tests der jeweiligen Saison zum Einsatz gekommen sind. Ausnahmen (zum Beispiel aus Kostengründen) sind möglich, müssen aber vorher beim Weltverband beantragt und begründet werden. Wichtig ist aber vor allem: Bei Tests mit bis zu drei Jahre alten Formel-1-Autos dürfen keine Komponenten oder Abläufe genutzt werden, die in Zusammenhang mit den aktuellen 2024er-Autos stehen. Dazu heißt es in Artikel 10.9 a) ii): “Gestattet sind ausschließlich Sensoren, die für den zuverlässigen Einsatz des Fahrzeugs erforderlich sind, und die bei einem oder mehreren Rennen der jeweiligen Saison verwendet worden sind.” Fotostrecke: Die wichtigsten Neuerungen im Formel-1-Reglement 2024 Was 2024 anders wird in der Formel 1? In dieser Fotostrecke schildern wir die wichtigsten Neuerungen im Formel-1-Reglement!

Pirelli-Reifentests
Formel-1-Reifenlieferant Pirelli darf 2024 per Artikel 10.8 e) bis zu 40 Auto-Testtage ansetzen, “um Verbesserungen beim Design seiner Reifen” zu testen. 2023 lag das Maximum noch bei 35 Tagen. Aber Achtung: Diese Auto-Testtage gelten, wie der Name schon sagt, pro Auto. Absolvieren also drei Teams einen Auto-Testtag, kostet das Pirelli auch drei dieser Auto-Testtage. Außerdem fällt die zeitliche Beschränkung dieser Pirelli-Tests weg. Bisher war es dem Reifenhersteller nur “zwischen dem Ende der ersten Rennveranstaltung und dem 15. Dezember” erlaubt, eigene Probefahrten anzusetzen. 2024 hat Pirelli hier mehr Handlungsspielraum. Zusätzliche Testtage
Der Weltverband behält sich vor, bis zu vier zusätzliche Auto-Testtage anzusetzen, und zwar “ausschließlich […] zur Forschung an einer Gischt-Reduzierung bei Regenwetter”. Diese speziellen Probefahrten sollen “nach Beratung” mit allen Teams durchgeführt werden, das erklärt Artikel 10.8 g). PR- und sonstige Demonstrationsfahrten
Für einzelne PR-Fahrten dürfen die Formel-1-Teams ihre aktuellen Autos der Generation 2024 nutzen. Neu ist jedoch, dass diese Fahrten über eine Distanz von maximal 200 Kilometern pro Tag möglich sind. So schreibt es Artikel 10.4 b) vor. Bisher lag die Maximaldistanz bei 100 Kilometern. Auch darf künftig nur eine solche PR-Fahrt pro Tag erfolgen. Bei Demonstrationsfahrten bis 50 Kilometern entfällt per Artikel 10.5 f) die Notwendigkeit, die anderen Teams der Formel 1 darüber in Kenntnis zu setzen. Es obliegt aber weiter dem Weltverband, diese Demofahrten freizugeben. Sperrzeiten an der Rennstrecke
Der Weltverband schreibt vor Ort an der Rennstrecke mehrere Sperrzeiten vor, in denen die Teams nicht an den Fahrzeugen arbeiten dürfen. Für die Phase von 42 bis 29 Stunden vor dem ersten Freien Training gab es bisher vier Ausnahmen, für die Phase von 18 bis vier Stunden vor dem ersten Training drei. Ab 2024 stehen den Teams jeweils zwei Ausnahmen zur Verfügung, so steht es in Artikel 23.6.   Der abgedeckte Red Bull RB19 in der Box

Auto-Abdeckungen nach dem Freitagstraining
Laut Artikel 38.2 entfällt in der Formel-1-Saison 2024 das Abdecken der Fahrzeuge nach dem zweiten Freien Training und die Autos werden nun auch nicht mehr durch den Weltverband versiegelt. Checks durch die FIA
Bis 2023 hat der Weltverband nach dem Qualifying oder dem Sprint-Shootout “mindestens drei Autos” für technische Checks ausgewählt. In Artikel 40.5 heißt es nun, die FIA werde “bestimmte Fahrzeuge” überprüfen, aber ohne das weiter auszuführen. Die Anzahl ist also nicht mehr festgelegt. Öffnung der Boxengasse vor dem Start
Die Boxengasse ist vor dem Rennstart künftig weniger lange geöffnet. Per Artikel 44.1 wird die Vorlaufzeit zur Saison 2024 von 50 auf 40 Minuten reduziert. Entwicklungs-Einschränkungen vor 2026
Anhang 7, Artikel 3 c) schränkt die Teams bei der Entwicklung für die Saison 2026 ein. Darin heißt es: “Ab 1. Dezember 2023 und bis einschließlich 1.1.2025 dürfen Windkanal-Tests nur mit Modellautos durchgeführt werden, die größtenteils dem Technischen Reglement 2023, 2024 oder 2025 entsprechen.” Erst danach darf gezielt auf 2026 hingearbeitet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig Bremssystem-Komponenten. Die gleichen Bestimmungen gelten für CFD-Simulationen, also digitalen Strömungsberechnungen. Technisches Reglement Optionale Fahrerkühlung
Der Weltverband erlaubt ab der Saison 2024 eine zusätzliche Öffnung im vorderen Bereich des Fahrzeugs, um den Fahrer im Cockpit besser zu kühlen. Das versteht sich als eine Reaktion auf die Hitzerennen in Katar in der Saison 2023. Unter Artikel 3.6.5 ist diese Öffnung genau spezifiziert. Sie soll sich demnach auf der Oberfläche vor dem Cockpit befinden und darf das Chassis nicht um mehr als 15 Millimeter überragen. Belastungstests am Überrollbügel
Die Weltverband hat die Bestimmungen für Belastungstests am Überrollbügel verändert. Ab 2024 müssen die Strukturen der Fahrzeuge nicht zwei vorgeschriebene Tests absolvieren, sondern nur noch einen. Dieser aber wird zufällig aus drei Varianten ausgewählt und den Teams drei Wochen vor dem angesetzten Homologierungstermin mitgeteilt. So regelt es Artikel 13.3.1. Pro Test sind zwei Versuche mit einmal 75 Prozent (105kN) und einmal 100 Prozent Belastung (140kN) vorgesehen. Artikel 12.4.1 schildert leicht veränderte Vorgaben für den Aufbau des Überrollbügels hinter dem Cockpit.   Lance Stroll im Aston Martin AMR23 beim USA-Grand-Prix 2023 in Austin

Radhaltekabel
Die Sicherheitskabel, mit denen jedes Rad am Chassis befestigt ist, müssen zur Saison 2024 den neuen Standard 8864-2022 aufweisen. Zusammen müssen die drei Haltekabel pro Rad “mindestens 15kJ an Energie absorbieren”, so steht es in Artikel 14.4.1. Und: Kein Aufhängungsteil darf mehr als zwei dieser Kabel beinhalten. Metallkomponenten im Unterboden
Artikel 3.16.4 zum Unterboden ist komplett neu im Technischen Reglement 2024. Darin heißt es: “Metallkomponenten oder Metalleinlagen [im Unterboden] sind [in bestimmten Bereichen] nicht erlaubt.” Anschließend werden diese einzelnen Bereiche in vier Abschnitten definiert, außerdem zahlreiche Ausnahmen in ebenfalls vier Abschnitten. Getriebeübersetzung
Grundsätzlich müssen ein Hersteller und etwaige Kundenteams die gleichen Getriebeübersetzungen verwenden. Artikel 9.7.2 nennt nun aber eine Ausnahme: Demnach ist eine Abweichung erlaubt, “sofern das Kundenteam entscheidet, weiter die Getriebeübersetzungen aus der vergangenen Saison zu verwenden”. Biometrische Geräte
Bisher waren biometrische Rennhandschuhe vorgeschrieben in der Formel 1. Doch mit einem veränderten Artikel 8.10.5 weicht die FIA zur Saison 2024 davon ab. Denn statt auf “biometrische Handschuhe” verweist der Reglementstext auf “biometrische Geräte”, die nicht weiter definiert sind. Neu ist aber der Zusatz, dass diese Geräte verwendet werden müssen, “es sei denn, die FIA erteilt eine Ausnahme”.

 
Formel1.de 

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