Begründung: Darum lehnte die FIA den Antrag von Haas ab

Begründung: Darum lehnte die FIA den Antrag von Haas ab

 

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Die FIA hat den Einspruch von Haas bezüglich des Resultats zum Formel-1-Rennen in Austin abgelehnt. Damit bleibt das bisherige Ergebnis unverändert bestehen. Die Kommissare haben in den Argumenten des amerikanischen Rennstalls keine signifikanten und relevanten neuen Beweise gesehen, sodass es zu keiner Neuverhandlung kam.   Nicht zufrieden: Der Protest von Günther Steiners Haas-Team wurde abgewiesen

Haas hatte das Ergebnis des Großen Preises der USA im Oktober angefochten, weil man der Meinung war, dass einige Tracklimit-Vergehen nicht bestraft wurden. Die FIA hatte in einigen Kurven nur unzureichende Kameraperspektiven und so aus ihrer Sicht keinen stichhaltigen Beweis für einen Verstoß eines Fahrers. Das wollte Haas, die mit Nico Hülkenberg auf Platz elf knapp außerhalb der Punkte landeten, aber nicht hinnehmen und forderte eine Überprüfung, die am gestrigen Mittwoch verhandelt werden sollte. Allerdings wurde die Anhörung auf den heutigen Donnerstag verlegt, um den Kommissaren Zeit für eine unabhängige Prüfung der Argumente zu ermöglichen. Zur Videoverhandlung am Donnerstag waren neben Haas, die von Chefingenieur Ayao Komatsu und Anwalt Andrea Fioravanti vertreten wurde, auch die “Angeklagten” Aston Martin (Mike Krack, Andy Stevenson & Oliver Rumsey), Red Bull (Jonathan Wheatley) und Williams (Sven Smeets & David Redding) anwesend.

Zudem hatten sich auch die eigentlich unbeteiligten Rennställe Ferrari (Inaki Rueda) und McLaren (Rendeep Singh) die Erlaubnis geholt, an der Anhörung teilnehmen zu können. Die FIA wurde zudem neben den Kommissaren von Technikchef Nikolas Tombazis, Sportdirektor Steve Nielsen und Sicherheitschef Tim Malyon vertreten. Zunächst mussten die Kommissare feststellen, ob Haas signifikante und relevante neue Beweise hat, die dem Team zum Zeitpunkt des Rennens noch nicht vorlagen – erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, würde der Fall noch einmal neu verhandelt werden. Laut den Kommissaren legte Haas dabei vier Beweise vor: Es waren Onboard-Aufnahmen von Alexander Albon, Logan Sargeant (beide Williams), Sergio Perez (Red Bull) sowie Lance Stroll (Aston Martin), die in Kurve 6 mehrfach die Strecke verlassen haben sollen. In einer schriftlichen Stellungnahme brachte Haas zudem vor, dass der FIA-Rennleiter und der FIA-Sportdirektor während des Teammanager-Meetings in Mexiko mehrere Erklärungen abgegeben haben sollen, die darauf hindeuteten, dass die Überwachung der Streckenbegrenzung in Kurve 6 während des Großen Preises der USA nicht ideal war. Zusätzliche Beweise legte Haas während der Anhörung nicht vor, betonte aber noch einmal seine Position in der schriftlichen Stellungnahme. So argumentiert die Konkurrenz Aston Martin argumentierte zunächst, dass die Beweise von Haas weder neu noch zuvor nicht verfügbar gewesen seien, da die Onboard-Aufnahmen allen Teams während des Rennens zur Verfügung stehen. Zudem hält das Team diese Aufnahmen nicht für signifikant, da es keine anderen Kameraperspektiven gibt, die als Beweis herhalten. Außerdem seien die Teams im Vorfeld mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass die FIA Vergehen nicht einzig und allein an Onboard-Aufnahmen bewertet. Auch Red Bull, Williams, Ferrari und McLaren schlossen sich dieser Beweisführung an, wobei Red Bull noch argumentierte, dass die Aussagen aus dem Teammanager-Meeting in Mexiko für den Fall “komplett irrelevant” seien. Und Aston Martin hatte noch ein weiteres Argument gegen Haas in der Hand: Das Team verwies darauf, dass gegen Stroll während des Rennens kein Fehlverhalten vermerkt wurde, daher könne das “Right of Review” auch nicht auf ihn angewendet werden, da die Überprüfung gegen eine Entscheidung gerichtet sein müsse. “Die Zulassung eines Rechts auf Überprüfung der endgültigen Klassifizierung mit dem Ziel, Maßnahmen gegen angebliche Verstöße zu ergreifen, für die noch keine Entscheidung getroffen wurde, würde ihrer Meinung nach die Gültigkeit der Ergebnisse untergraben”, merken die Kommissare an. Zwar behauptete Haas anschließend weiterhin, dass die Onboard-Aufnahmen nicht zur Verfügung standen, dennoch lehnten die Kommissare den Antrag von Haas ab. Denn: Die Onboard-Aufnahmen von Alexander Albon seien zwar signifikant, aber nicht neu, nicht relevant und hätten dem Haas-Team auch vorher schon zur Verfügung gestanden. Das trifft für die Kommissare auch auf die Aufnahmen der anderen drei Fahrer zu, die aber zudem auch nicht signifikant seien. Warum sind die Beweise nicht relevant? In ihrer Begründung haben die Kommissare auch mitgeteilt, warum sie zu dieser Einschätzung gekommen sind. Signifikant sind die Onboard-Aufnahmen von Albon deswegen, “weil sie zumindest einige offensichtliche Verstöße […] zu zeigen scheinen.” Allerdings sind sie nicht relevant, weil die Beweise den Kommissaren nicht ausreichen, um “akkurat und konstant” jeden Tracklimit-Verstoß in Kurve 6 ahnden zu können – das heißt: bei jedem Auto in jeder Runde. Tracklimits werden in aller Regel durch eine feste Kamera überwacht, die die Position der Autos in Relation zur Streckenbegrenzung erfasst. Diesen Standard habe die Überwachungskamera in Kurve 6 aber nicht erfüllt, da sie nicht den Scheitelpunkt eingefangen hatte. Onboard-Aufnahmen seien hingegen nur von Nutzen, wenn sie einen Verstoß eines vorausfahrenden Fahrzeugs eindeutig zeigen. Daher sind die Kommissare der Ansicht, dass sie Verstöße damit eben nicht “akkurat und konstant” für jedes Auto in jeder Runde ahnden können. Auch waren die von Haas vorgebrachten Beweise entgegen ihrer Aussagen nicht neu, da sie sowohl Haas als auch den Kommissaren während des Rennens zur Verfügung standen – sie wurden aber von den Kommissaren aus oben genannten Gründen bewusst nicht überprüft. Das gilt auch für die Aufnahmen der anderen betroffenen Fahrer. Recht auf Überprüfung nicht das richtige Mittel Gleichzeitig betonen die Kommissare, dass das Recht auf Überprüfung in diesem Fall nicht zum Einsatz kommen kann, weil Haas das Endklassement angefochten hat, um Maßnahmen gegen vermeintliche Verstöße zu treffen. “Es ist nicht möglich, das Recht auf Überprüfung des Endklassements auszuüben, um Entscheidungen in Frage zu stellen, die davor getroffen wurden. Dies gilt auch für Vorfälle, für die während einer Veranstaltung keine Entscheidung getroffen wurde.” “Das geeignete Mittel, um vermeintliche Verstöße gegen das Reglement durch andere Teilnehmer während eines Wettbewerbs zur Sprache zu bringen, ist ein Protest, wie er zum Beispiel von Aston Martin beim Großen Preis von Österreich 2023 eingelegt wurde.” “Das Recht auf Überprüfung soll es den Teilnehmern ermöglichen, eine formale Entscheidung der Kommissare im Lichte signifikanter und relevanter neuer Beweise zu überprüfen, die der Partei, die die Überprüfung beantragt, zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zur Verfügung standen.”

 
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