Keine neuen Beweise: FIA lehnt Haas-Protest zu Austin ab!

Keine neuen Beweise: FIA lehnt Haas-Protest zu Austin ab!

 

Canlı yayın için Tıkla
Live
Tekrar yayın için Tıkla
Kalender
Puan Durumu için Tıkla
Stand

 

. . .


Die FIA hat den Einspruch von Haas bezüglich des Resultats zum Formel-1-Rennen in Austin abgelehnt. Damit bleibt das bisherige Ergebnis unverändert bestehen. Die Kommissare haben in den Argumenten des amerikanischen Rennstalls keine signifikanten und relevanten neuen Beweise gesehen, sodass es zu keiner Neuverhandlung kam.   Nicht zufrieden: Der Protest von Günther Steiners Haas-Team wurde abgewiesen

Haas hatte das Ergebnis des Großen Preises der USA im Oktober angefochten, weil man der Meinung war, dass einige Tracklimit-Vergehen nicht bestraft wurden. Die FIA hatte in einigen Kurven nur unzureichende Kameraperspektiven und so aus ihrer Sicht keinen stichhaltigen Beweis für einen Verstoß eines Fahrers. Das wollte Haas, die mit Nico Hülkenberg auf Platz elf knapp außerhalb der Punkte landeten, aber nicht hinnehmen und legte einen Protest ein, der am gestrigen Mittwoch verhandelt werden sollte. Allerdings wurde die Anhörung auf den heutigen Donnerstag verlegt, um den Kommissaren Zeit für eine unabhängige Prüfung der Argumente zu ermöglichen. Zur Videoverhandlung am Donnerstag waren neben Haas, die von Chefingenieur Ayao Komatsu und Anwalt Andrea Fioravanti vertreten wurde, auch die “Angeklagten” Aston Martin (Mike Krack, Andy Stevenson & Oliver Rumsey), Red Bull (Jonathan Wheatley) und Williams (Sven Smeets & David Redding) anwesend.

Zudem hatten sich auch die eigentlich unbeteiligten Rennställe Ferrari (Inaki Rueda) und McLaren (Rendeep Singh) die Erlaubnis geholt, an der Anhörung teilnehmen zu können. Die FIA wurde zudem neben den Kommissaren von Technikchef Nikolas Tombazis, Sportdirektor Steve Nielsen und Sicherheitschef Tim Malyon vertreten. Zunächst mussten die Kommissare feststellen, ob Haas signifikante und relevante neue Beweise hat, die dem Team zum Zeitpunkt des Rennens noch nicht vorlagen – erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, würde der Fall noch einmal neu verhandelt werden. Laut den Kommissaren legte Haas dabei vier Beweise vor: Es waren Onboard-Aufnahmen von Alexander Albon, Logan Sargeant (beide Williams), Sergio Perez (Red Bull) sowie Lance Stroll (Aston Martin), die in Kurve 6 mehrfach die Strecke verlassen haben sollen. In einer schriftlichen Stellungnahme brachte Haas zudem vor, dass der FIA-Rennleiter und der FIA-Sportdirektor während des Teammanager-Meetings in Mexiko mehrere Erklärungen abgegeben haben sollen, die darauf hindeuteten, dass die Überwachung der Streckenbegrenzung in Kurve 6 während des Großen Preises der USA nicht ideal war. Zusätzliche Beweise legte Haas während der Anhörung nicht vor, betonte aber noch einmal seine Position in der schriftlichen Stellungnahme. Aston Martin argumentierte zunächst, dass die Beweise von Haas weder neu noch zuvor nicht verfügbar gewesen seien, da die Onboard-Aufnahmen allen Teams während des Rennens zur Verfügung stehen. Zudem hält das Team diese Aufnahmen nicht für signifikant, da es keine anderen Kameraperspektiven gibt, die als Beweis herhalten. Außerdem seien die Teams im Vorfeld mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass die FIA Vergehen nicht einzig und allein an Onboard-Aufnahmen bewertet. Auch Red Bull, Williams, Ferrari und McLaren schlossen sich dieser Beweisführung an, wobei Red Bull noch argumentierte, dass die Aussagen aus dem Teammanager-Meeting in Mexiko für den Fall “komplett irrelevant” seien. Und Aston Martin hatte noch ein weiteres Argument gegen Haas in der Hand: Das Team verwies darauf, dass gegen Stroll während des Rennens kein Fehlverhalten vermerkt wurde, daher könne das “Right of Review” auch nicht auf ihn angewendet werden, da die Überprüfung gegen eine Entscheidung gerichtet sein müsse. “Die Zulassung eines Rechts auf Überprüfung der endgültigen Klassifizierung mit dem Ziel, Maßnahmen gegen angebliche Verstöße zu ergreifen, für die noch keine Entscheidung getroffen wurde, würde ihrer Meinung nach die Gültigkeit der Ergebnisse untergraben”, merken die Kommissare an. Zwar behauptete Haas anschließend weiterhin, dass die Onboard-Aufnahmen nicht zur Verfügung standen, dennoch lehnten die Kommissare den Antrag von Haas ab. Denn: Die Onboard-Aufnahmen von Alexander Albon seien zwar signifikant, aber nicht neu, nicht relevant und hätten dem Haas-Team auch vorher schon zur Verfügung gestanden. Das trifft für die Kommissare auch auf die Aufnahmen der anderen drei Fahrer zu, die aber zudem auch nicht signifikant seien.

 
Formel1.de 

En güncel Motorsporları haberleri için sosyal medyada TRmotosports’u takip edin.

Bir yanıt yazın

E-posta adresiniz yayınlanmayacak. Gerekli alanlar * ile işaretlenmişlerdir