FIA will das “Right of Review” in der Formel 1 verschärfen

FIA will das “Right of Review” in der Formel 1 verschärfen

 

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Die FIA wird ihre aktuellen Regeln überarbeiten, um den Prozess zu straffen, der es den Formel-1-Teams erlaubt, ein Recht auf Überprüfung (“Right of Review”) zu beantragen. Das hat erfahren.   Die FIA fordert von den Teams in Zukunft schnellere Entscheidungen

Das Zeitfenster für die Beantragung einer Überprüfung nach einer Veranstaltung wird von derzeit 14 Tagen auf vier Tage beziehungsweise 96 Stunden verkürzt. Darüber hinaus wird eine Gebühr eingeführt, die es aktuell nicht gibt. Der Plan für die Änderung wurde bereits vor dem jüngsten Antrag von Haas auf eine Überprüfung wegen Verstößen gegen die Tracklimits durch Rivalen beim Großen Preis der USA in Austin diskutiert. Dieser Fall zeigt jedoch, dass Überprüfungsanträge häufiger vorkommen als früher, und die FIA ist bestrebt, die Teams dazu zu bringen, es sich zweimal zu überlegen, ob sie diese einbringen.

Neben dem Haas-Beispiel wurden in diesem Jahr solche Anträge auch von Aston Martin (Bahrain), Ferrari (Australien) und McLaren (Österreich) gestellt. “Right of Review” nur noch gegen Gebühr Die FIA beabsichtigt nun, sowohl den Internationalen Sportkodex als auch ihre eigenen juristischen Regeln für 2024 zu ändern, was noch von der Jahreshauptversammlung im Dezember genehmigt werden muss. Die Änderungen werden für alle FIA-Wettbewerbe gelten, nicht nur für die Formel 1. Ursprünglich gab es keine zeitliche Begrenzung für einen Antrag auf Überprüfung, sodass ein Team theoretisch das Ergebnis eines Rennens anfechten konnte, das Monate zuvor stattgefunden hatte. Diese Frist wurde später auf 14 Tage geändert. Eine Frist, die Haas bei der Zusammenstellung seiner Beweise jüngst voll ausgenutzt hat. Es ist geplant, diese Frist auf 96 Stunden nach dem Ende des Rennens zu ändern, obwohl die Stewards in Ausnahmefällen die Möglichkeit haben, die Frist auf 120 Stunden zu verlängern. Es wird zudem eine Gebühr in Höhe der Kosten einer Berufung eingeführt – im Falle der Formel 1 derzeit 6.000 Euro. Diese Gebühr wird nur dann zurückerstattet, wenn die Sportkommissare dem Antrag stattgeben. Keine Trickserien bei Berufungen mehr Auch die Funktionsweise des Berufungssystems soll derweil geändert werden. Derzeit können die Teams eine Berufungsabsicht anmelden und dann innerhalb von 96 Stunden entscheiden, ob sie die Angelegenheit mit einer formellen Berufung weiterverfolgen oder nicht. Das Problem mit dem derzeitigen System ist, dass eine Berufungsabsichtserklärung eine Strafe aussetzen kann. So könnte ein Fahrer eine Startplatzstrafe erhalten und diese durch eine Absichtserklärung aufgehoben werden. Das Team könnte sich dann aus dem Berufungsverfahren zurückziehen, nachdem es von der ursprünglichen Startposition aus ins Rennen gegangen ist. Ist die Formel 1 wirklich ein “Kindergeburtstag”, Marc Surer? Video wird geladen… Walter Röhrl findet, dass die Formel 1 im Vergleich zum Rallyesport ein “Kindergeburtstag” ist. Hat er damit recht?

Von nun an wird die Angelegenheit, selbst wenn der Bescheid zurückgezogen wird, an das Internationale Berufungsgericht verwiesen, und das betreffende Team könnte eine Strafe erhalten, wenn davon ausgegangen wird, dass es sich durch das Verfahren einen Vorteil verschafft hat. Derzeit ist keine Gebühr zu entrichten, es sei denn, das Team geht auch tatsächlich in Berufung. Künftig muss diese Gebühr im Voraus gezahlt werden, und zwar zusammen mit der Mitteilung über die Absicht, Berufung einzulegen.

 
Formel1.de 

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